AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Individualgäste, Gruppenbuchungen
und bei Buchung eines Angebotes

Unter Individualgästen verstehen wir Gäste die eine Buchung  Übernachtung mit Frühstück reserviert haben
und bis zu einer Gruppengröße von 4 Hotelzimmer oder 8 Personen.
Ab 5 Hotelzimmern oder 9 Personen gelten die Stornierungsfristen von Gruppen.
Die Stornierungsfristen für Angebote und  Abrufkontingente  für Veranstaltungen/ Feiern beginnen ab dem ersten Zimmer.

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Unterbringung von Gästen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung

  1. Im Zimmerbereich ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
  3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für diese Leistung vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
  3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind dem Hotel die Zimmer bis spätestens 11.00 Uhr wieder zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es wurde eine spätere Abreisezeit vereinbart.
  4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses zu Lasten des Gastes bzw. des Auftraggebers.
  5. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsab-schluss und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen.
  6. Individualgast-Rechnungen sind sofort bei Abreise ohne weiteren Abzug bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Es werden hierzu die folgenden Kreditkarten akzeptiert: American Express; Eurocard und Visa Card. Pauschal-Arrangements sind nur bar oder per EC-Karte zu bezahlen.
  7. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  8. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kredit-Abkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.
  9. Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden.

Stornierungsfristen

Der Hotelier ist immer nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden und anfallende Stornierungskosten zu vermeiden.

Stornierungsfristen für Individualgäste

bis zu einer Gruppengröße von 4 Hotelzimmer oder 8 Personen
Stornierungen die am Anreisetag vor 18 Uhr vorgenommen werden sind kostenfrei.
Stornierungen nach 18 Uhr oder Nichtanreisen werden zu 90 % der anfallenden Logiskosten in Rechnung gestellt.
Dies gilt auch für vorzeitige Abreise.

Stornierungsfristen für Gruppen

ab 9 Personen bei Reservierungen von Übernachtung mit Frühstück
Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für
ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 21 Tage vor Anreise kostenfrei
Von 20 bis 11 Tage vor Anreise 50% des entgangenen Umsatzes
Von 10 bis 1 Tag vor Anreise 80% des entgangenen Umsatzes
Bei Stornierungen am Anreisetag 100% des entgangenen Umsatzes
Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise.

Stornierungsfristen bei Reservierungen von Angeboten

beginnen ab der ersten Zimmerreservierung unabhänigig von Personen- oder Zimmeranzahl
Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug
für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 35 Tage vor Anreise kostenfrei
Von 31 bis 22 Tage vor Anreise 50% des entgangenen Umsatzes
Von 21 bis 1 Tag vor Anreise 80% des entgangenen Umsatzes
Bei Stornierungen am Anreisetag 100% des entgangenen Umsatzes
Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise und bei Angeboten, welche eine Draisinenfahrt beinhalten.

Ab einer Gruppengröße von 40 Personen und an Silvester gelten andere Geschäftsbedingungen.

 

Rücktritt des Hotels

  1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerecht-fertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
    1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    2. die überlassenen Räume, Flächen oder Zimmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels vom Gast weiter- oder untervermietet werden.
  3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  4. Es entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten des Hotels.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte, persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hotel. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
  2. Mitgebrachtes Gut hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt.
  3. Die mitgebrachten Gegenstände sind bei Abreise unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Gast das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Gastes vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Hotel, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine Umlage berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

Haftung des Gastes für Schäden

  1. Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Das Hotel kann vom Gast die Stellung angemessener Sicherheiten (Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

Weckaufträge

  1. Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

Post- und Warensendungen

  1. Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

Fundsachen

  1. Liegengebliebene Gegenstände des Gasts werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Individualübernachtungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Individualgäste unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Waldhotel Felschbachhof

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung

  1. Der Vertrag kommt bei Veranstaltungen durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.
  2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  3. Der Veranstalter erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltungen). Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
  4. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungs-typischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistung vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen und übernimmt auch Bezahlung der Rechnung, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.
  3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind dem Hotel die Zimmer bis spätestens 11.00 Uhr wieder zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es wurde eine spätere Abreisezeit vereinbart.
  4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses zu Lasten des Veranstalters.
  5. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen.
  6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum für Veranstaltungen sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
  7. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  8. Gutscheine (Vouchers) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kredit-Abkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.
  9. Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden.

Rücktritt des Hotels

  1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungs-drohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
    beispielsweise falls

    1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    2. Veranstaltung unter irreführender oder falscher Angabe wesentliche Tat-sachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
    3. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereichs des Hotels zuzurechnen ist.
    4. die überlassenen Räume, Flächen oder Zimmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels vom Veranstalter oder Gast weiter- oder untervermietet werden.
  3. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob-fahrlässigem Verhalten des Hotels.

Rücktritt des Veranstalters

  1. Ein Rücktritt des Veranstalters ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungs-beginn kostenfrei möglich. Bei späterem Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die Leistungen mit 80 Prozent vom ursprünglich vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
  2. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

Optionsdaten

  1. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten.

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 Prozent muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 Prozent wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich Prozent zugrunde gelegt.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 Prozent ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
  5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

Mitbringen von Speisen und Getränken

  1. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und in Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
  4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
  5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, so
    weit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
  3. Die mitgebrachten Ausstellung- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

Haftung des Veranstalters für Schäden

  1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

Schlußbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.